In der Gemeinderatsitzung vom 10. Mai 2023 stand auch die Verpflichtung und Festlegung der Besoldung auf der Tagesordnung.

Besoldung:
Nachdem Herr Beigeordneter Schwarz unter Berücksichtigung der Eingruppierungsmerkmale die Besoldungsgruppe B 4 vorschlug, wurde dieser vom Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

Verpflichtung:
Herr Beigeordneter Schwarz wies darauf hin, dass Frau/Herr Stadträtin/rat in geheimer Wahl lt. Gemeindeordnung mit der Vereidigung und Verpflichtung betraut werden solle. Bisher hatte „traditionell“ immer der 1. Bürgermeisterstellvertreter diese Verpflichtung für den Gemeinderat vorgenommen.
Die 1. Bürgermeister Stellvertreterin wurde von Hubertus von Dewitz (CDU) vorgeschlagen. Daraufhin kam ein Vorschlag von Martin Bentele (FW), der Hansjörg Bär vorschlug. Dann erfolgte eine weitere Wortmeldung von Dr. Albert Dick (Grüne) der Sylvia Zwisler als 1. BM-Stellvertreterin, wie bei bisherigen Amtsverpflichtungen vorschlug.

Es kam zur Kampfabstimmung im Gemeinderat mit folgenden Ergebnissen:
• StRätin und 1. Bürgermeisterstellvertreterin Sylvia Zwisler 9 Stimmen
• StRat und 2. Bürgermeisterstellvertreter Hansjörg Bär 11 Stimmen
• StRat Yannick Brugger 1 Stimme

Kommentar der Schwäbischen Zeitung in der Samstag-Ausgabe zu diesem Vorgehen:
„Im Grunde ein bedauerliches Signal: wie schön wäre es gewesen, hätte Einigkeit geherrscht. Es hätte ein Symbol der Geschlossenheit sein können. Als gute Demokraten werden das natürlich alle tragen. Aber ein bisschen ist es schon eine vertane Chance. Charme etwa hätte es haben können, wenn die einzige Frau im Gemeinderat auch die neue Bürgermeisterin vereidigt.“

CDU-Fazit:

Es gibt natürlich keinen Anspruch darauf, aber von den Freien Wählern (FW) hätte man eine gewisse Fairness zum Amtsantritt der neuen Bürgermeisterin erwarten können. Wenn man so viele Jahrzehnte, wie Herr Bär im Gemeinderat sitzt, ist einem diese altbewährte Tradition gut bekannt, dass der erste Bürgermeister-Stellvertreter diese Amtshandlung vornehmen darf, um keine unnötige Kampfabstimmung auszulösen (Uneinigkeit produziert).
Da darf man gespannt sein, ob nach der nächsten Kommunalwahl auch Kampfabstimmungen stattfinden werden, wenn es um die Wahl der neuen Bürgermeisterstellvertreter geht. Die bisherige, bewährte Tradition, dass der- oder diejenige mit den allermeisten Stimmen zum ersten Stellvertreter gewählt wird und der mit den zweitmeisten zum zweiten Stellvertreter scheint in Vergessenheit zu geraten. Der Wählerwille kommt somit nicht mehr zum Ausdruck, wenn die gewählten Gemeinderäte danach die ehrenamtlichen Stellvertreter nach anderen Kriterien wählen. Nach welchen Kriterien/Sympathien bleibt dann das Geheimnis der Mehrheit im Rat.

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