In der Ratssitzung am 29.09.2021 wurde der Grundsatzbeschluss – nach vielen Verzögerungen und Pannen – gefällt. Das Gremium will eines der drängendsten Probleme der Stadt angehen: Den Mangel an Wohnungen, die sich auch sozial schwächer gestellte Familien und Geringverdiener noch leisten können.
Die Redakteurin der Schwäbischen Zeitung Linda Egger in ihrem Kommentar weiter, bei „Tettnang packt´s an“:
…“Manch einer hatte schon gar nicht mehr daran geglaubt, dass dieses Projekt noch irgendwann zum Abschluss kommt. Nun wird es spannend sein, wie sich das umfangreiche Schriftwerk dann in der konkreten Umsetzung macht. Bis die Richtlinie tatsächlich zur Anwendung kommt, dürfte es allerdings noch etwas dauern. Für die größeren Bauprojekte, die in Tettnang derzeit in der Planung oder in der Umsetzung sind, kommt der Grundsatzbeschluss zu spät.“
(Siehe hierzu vorherige Berichte auf der Homepage der CDU).
Bereits 2018 fand in der Aula eine Veranstaltung der Kirchen statt, die diesen Notstand – steigende Mieten – thematisierte. Auf dem Podium war Herr BM Walter und jeweils 1 VertreterIn der verschiedenen Fraktionen, die alle unisono betonten, hier bald Abhilfe schaffen zu wollen.
Aber was ist dann passier??
Nachdem zwischenzeitlich große Baugebiete (Ackermannsiedlung, Linde-Areal, Hermannstraße, Jahnstraße Nord etc.) von der grünen Wiese zu Bauland weiterentwickelt wurden (und Ende 2019 mehrheitlich im Rat mit einem Zwischenmodell beschlossen wurden), kam erst danach und viel später, im April 2021 dieses wichtige Thema von Bürgermeister Walter auf die Tagesordnung des Gemeinderates. Es gab bis zum Beschluss mehrere Verzögerungen, die für Unmut im Rat gesorgt haben, da sie vermeidbar gewesen wären.
BM Walter erklärte in der Sitzung entschuldigend: Dass es ein weiteres Mal auf die Tagesordnung im TA und aller Ortschaftsräte gesetzt werden musste, sei damit begründet, dass er eine Sitzungsvorlage „durchgewunken“ habe, „ohne sie nochmal im Detail angeschaut zu haben“.

Kritik am Inhalt der Richtlinie gab es fraktionsübergreifend:
Stadtrat Dr. Dick. (B. Grüne): „Für uns ist das eine Enttäuschung. Man nutze die Möglichkeiten der Rechtsprechung nicht ausreichend aus. Das entspricht nicht unserem Verständnis der Verantwortung von uns als Gremium. Da könnte man als Gemeinderat gezielt gegensteuern (der Preis-Entwicklung am Wohnungsmarkt), aber dazu fehlt vielen hier im Gremium leider der Wille.“
Stadtrat H. König (SPD) stellte klar, dass auch er nicht zufrieden ist, mit der finalen Variante, aber zustimme, da es besser ist, als gar nichts zu haben.
Stadtrat K. Renz (FW) kritisierte, dass die Diskussionen der vergangenen zwei Jahre „unsäglich“ und unnötig gewesen wären, da man bis zur Ackermannsiedlung seit Jahrzehnten ein bewährtes Tettnanger Baulandmodell durchgehend angewandt habe. Er warf BM Walter vor, dieses bewährte Modell „mutwillig an die Wand gefahren“ zu haben.
CDU-Fraktion: Während Stadtrat B. Bentele das Modell lobte, erklärte CDU-Stadträtin S. Zwisler: „Auch ein Teil der Christlichen Union ist enttäuscht über dieses magere Ergebnis, das aus meiner Sicht eben nicht, wie im Grundsatz steht, eine „sozialgerechte Bodennutzung“ und „konsequente Schaffung bezahlbaren Wohnraumes“ schafft. Dieses wird zudem erhebliche Nachteile für den städtischen Haushalt haben, wir spüren es ja jetzt bereits.“
Sylvia Zwisler: „Ich möchte einen Antrag auf getrennte Abstimmung stellen (nach § 23 der Geschäftsordnung), d. h.

a) über die baulandpolitischen Grundsätze (d. h. 30/35/35 beim Einkauf, analog dem alten, bewährten Tettnanger Baulandmodell), denen ich zustimme und

b) über die wohnbaupolitischen Grundsätze (denen ich nicht zustimmen kann).“
BM Walter: Das ginge nicht, da der Antrag von der FW/FDP in einem Gesamtteil gestellt wurde und nicht mit diesen zwei getrennten Unterpunkten.

Stadtrat D. Funke (CDU): „Für die spätere Abstimmung stelle ich folgenden Sachantrag: Ich beantrage, dass die sogenannten „Altfälle“ bzw. „Übergangslösung“ in den Grundsatzbeschluss des Baulandmodells einfließt respektive konkreter, dass der Grundsatzbeschluss des Baulandmodells auch für die „Altfälle“ angewendet wird.

  1. Weil, es wurde immer wieder von Ihnen Herr BM Walter so gesagt, dass dies bis zur Verabschiedung des Grundsatzbeschlusses - was heute ja der Fall ist - möglich ist.
  2. Weil es um Gerechtigkeit und Gleichbehandlung von allen Grundstückseigentümern und Investoren gehen muss.
  3. Weil es am Ende des Tages um extrem viel Geld und damit auch um das Allgemeinwohl geht. Dies ist für mich der wichtigste und der entscheidende Punkt. Zusammengefasst und sehr einfach auf den Punkt gebracht, kann man sagen, dass mit dieser sogenannten „Übergangslösung“ Kosten sozialisiert und Gewinne privatisiert werden.
    Der größte Fehler der Politik ist die Kontinuität im Irrtum.“

BM Walter: Über diesen Antrag könne er nicht abstimmen lassen, da er nicht auf der Tagesordnung stehe und es heute um den Grundsatzbeschluss gehe…..

Von der FW/FDP-Fraktion kam zu ihrem Antrag keine Wortmeldung zur Begründung in dieser erneut kontrovers geführten Debatte.


Abstimmungsergebnisse:
JA-Stimmen: (15)
BM Walter,
(FW) P. Gaissmaier, K. Welte, H. Bär, P. Bentele, M. Bentele, T. Appenmaier
(CDU) B. Bentele, A. Huchler, H. v. Dewitz, Ch. Grasselli, J. Wohnhas,
(FDP) Y. Brugger;
(SPD) H. König und B. Plassery

Nein-Stimmen: (9)
(B. Grüne): D. A. Dick, H. Schöpf, K. Aicher, P. Brauchle, M. Rode
(CDU): S. Zwisler, D. Funke, M. Ehrle
(FW): K. Renz

Grundsatzbeschluss

« Tettnanger KiTT - Kino soll wiedereröffnet werden! Koalitionsverhandlungen und Vorstandsneuwahlen im Frühjahr 2022 »

Jetzt teilen: