(GR 10.04.2019)


Was ist bisher passiert?
In Hagenbuchen wurde eine Flüchtlingsunterkunft für ca. 60 Personen im Jahr 2017 gebaut. Zusätzlich hat die Stadt Wohnungen und Gebäude angemietet. Um für die Zukunft entsprechend dem derzeit geschätzten Bedarf (ca. 40 Personen pro Jahr) ausreichend Unterbringungsmöglichkeiten vorzuhalten, wären lt. Aussagen von Herrn Bürgermeister Walter weitere Baumaßnahmen erforderlich.

Der Gemeinderat hatte in der Sitzung am 9. Mai bereits 2018 folgenden Beschluss gefasst:

  • Das Gebäude Jahnstraße 13 abzubrechen und ein neues Wohngebäude mit 6 – 11 Wohneinheiten zu errichten.

  • Die Vergabe der Bau- und Planungsleistungen sowie die Wahl des Verfahrens (Planung im Bauamt mit Architekten und Fachingenieuren oder mit einem Generalübernehmer) wird auf den beschließenden Planungsausschuss übertragen.

Dieser Planungsausschuss bestehend aus den Gemeinderäten K.J. Aicher, G. Brugger, H. Hahn, W. Ruetz und F. Tauscher hat mit Beratung der Verwaltung und Herrn B. Heilig (Controller) in seiner nichtöffentlichen Planungsausschuss-Sitzung mehrheitlich am 06.11.2018 unter anderem folgendem Beschlussvorschlag der Verwaltung zugestimmt:

Die Vergabe der Planungs- und Bauleistungen soll gesamthaft an einen Generalübernehmer erfolgen. Dementsprechend wird als Vergabeverfahren ein Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb nach VOB/A durchgeführt.

Neue Erkenntnisse:
Bei der Sitzung des Gemeinderates am 10. April 2019 kam als Tischvorlage ein neuer Beschlussvorschlag, da sich kurz vor der Sitzung neue Sachverhalte ergeben hätten.

Inhalt der Tischvorlage u.a.: es wäre aufgrund der Flüchtlingszahlen ausreichend und auch aus Kostengründen erstmal nur 1 Gebäude, die Jahnstraße 13, auszuschreiben und zu bauen.
Warum ?
Weil der Mietvertrag mit der Teba /Hofkammer in der Emil-Münch-Straße 16/1-3 ca. 50 Personen beherbergt und ursprünglich am 31.12.2020 auslaufen würde. Dieser Mietvertrag könnte wohl verlängert werden.

Dies wurde im Gemeinderat grundsätzlich positiv diskutiert und mehrheitlich empfohlen.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen zur Weiternutzung der Gebäude in der Emil-Münch-Straße bis zum Jahr 2022/23 zu führen. Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Verträge zu unterzeichnen.
JA- Stimmen: 22 – einstimmig so beschlossen.

Nun stellte sich die Frage, ob es dann notwendig ist, heute bereits alle angedachten Standorte zu beschließen, wenn der Bau der Asylunterkünfte erst Jahre später erfolgen wird. Hier gingen die Meinungen bei der Beratung weit auseinander.

Die Stadträte A. Huchler, G. Brugger oder beispielsweise K. Aicher äußerten sich dahingehend, dass dies jetzt abgestimmt werden soll, um spätere Standortdiskussionen zu vermeiden, denn „niemand wolle grundsätzlich eine Obdachlosenunterkunft in seiner Nähe“.

Stadträtin S. Zwisler hielt dies in dieser Sitzung nicht für sinnvoll, da sich die Fakten mit der Tischvorlage gerade grundlegend geändert hätten, auch mit dem Standort der neuen Sporthalle.
Außerdem träfe das Argument „Eile“ nicht mehr zu. Aufgrund dieses Argumentes wurde das Loretoquartier am Standort „Spielplatz“ seinerzeit nichtöffentlich so beschlossen. Es gab zum Zeitpunkt des Beschlusses „Spielplatz Loretoquartier“ lt. der Aussage von Bürgermeister Walter keine planbaren Alternativen, da in der Domänenstraße der Bebauungsplan geändert werden und im Bereich der nördlichen Stadt erst nach einem Grundstück gesucht werden müsste. Aufgrund der damaligen Dringlichkeit ginge das nicht und deshalb bliebe nur das Loretoquartier!!

Bürgermeister Walter stellte folgenden Beschluss zur Abstimmung:

Folgende Grundstücke werden als künftige Standorte festgelegt und in dieser Reihenfolge priorisiert:

  1. Loretoquartier „Spielplatz“
  2. Domänenstraße
  3. Suche nach einem geeigneten Grundstück im nördlichen Teil der Stadt (Bereich Bechlingen).

JA-Stimmen: 18 (Bürgermeister Walter, FW, FDP, CDU mehrheitlich,
Grüne/SPD mehrheitlich)

Nein-Stimmen: 3 (B. Butt, S. Lundt, S. Zwisler) bei einer Enthaltung.

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