Getrennte Abwassergebührenberechnung
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 20.07.2010 beschlossen, eine Gebührenneukalkulation ab 2011 einzuführen. Basis dafür ist das ALK-Verfahren. Die Neukalkulation erfolgt aufgrund des Verwaltungsgerichtshof-Urteils vom 11.03.2010, wonach die Gebühren für Schmutzwasser und Regenwasser getrennt werden müssen.
Die Stadt TT beseitigt das anfallende Abwasser in der zentralen Abwasserbeseitigungsanlage im Mischsystem. Zu den Abwässern zählen das durch Gebrauch verunreinigte Schmutzwasser sowie das im Bereich bebauter und befestigter Grundstücke anfallende Niederschlagswasser, soweit es dem Abwassersystem zugeführt wird. Bisher galt für die Bemessung der Abwassermengen die zugeführte Frischwassermenge. Diese war somit Bemessungsgrundlage der Gebührenerhebung sowohl für das auf dem Grundstück anfallende Schmutzwasser als auch für das dort anfallende Niederschlagswasser.
Da die neue Gebührensatzung zwingend vorgeschrieben wird, hat sich die Stadt Tettnang von der Kanzlei Dr. Fettweis & Sozien in Freiburg beraten lassen. Der Auftrag für die Einführung wurde an das Büro Schneider Zajontz in Heilbronn zum Preis von 33.244,-- Euro vergeben.
Herr Dr. Schöneweiß (Berater) teilte auf Anfrage dem Gemeinderat mit, dass ca. 2 – 3 Monate zusätzlich eine Person in der Verwaltung im Einsatz sein müssen.
Bürgermeister Walter will dies befristet mit dem bestehenden Personal abdecken.
M. Ehrle für die CDU-Fraktion: „Wir setzen uns für ein möglichst unkompliziertes Bemessungssystem ein, damit kein „Verwaltungsmonster“ daraus wird und es für den Bürger praktikabel ist.“
P. Gaissmaier (FW) findet diese Umstellung absolut unverständlich, da es seiner Meinung nach nicht gerechter wird.
H. Schöpf (Grüne) begrüßt dagegen dieses Urteil, bei der die Berechnung nicht allein nach der Frischwassermenge sondern auch nach der jeweiligen Versiegelungsfläche auf dem Grundstück errechnet werden muss.
In Zukunft wird die Abwassergebühr einer vierköpfigen Familie bzw. von Familien in einem Hochhaus im Durchschnitt wohl günstiger ausfallen. Grundstückbesitzer mit größerer Versiegelungsfläche werden mehr bezahlen müssen. Insgesamt bleibt die Berechnungssumme für die Abwasserbeseitigung jedoch gleich – es entsteht keine zusätzliche Gebühr.
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